So sparen Sie bei der Abgeltungssteuer Teil 2

First in, first out – Kleine Ursache große Wirkung!

Alte Regelung – Für die Berechnung des Gewinns beim Verkauf von Wertpapieren aus Sammelverwahrung
wird grundsätzlich das Prinzip „First-in-First-out“ (FIFO-Prinzip) angewendet: Hat ein Anleger zu verschiedenen Zeitpunkten Wertpapiere eines Unternehmens oder Anteile eines Fonds erworben und veräußert später einen Teil davon, so ist gemäß § 20 Abs. 4 Satz 7 EStG zu unterstellen, dass die zuerst erworbenen Wertpapiere auch die zuerst veräußerten sind.
Neue Regelung -  Diese bestehende Regelung bleibt auch nach dem 31.12.2008 bestehen. Dies hat
zur Folge, dass bei einer Vermischung der Bestände aus vor und nach dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapieren, zunächst die vor dem 01.01.2009 erworbenen Wertpapiere steuerlich als veräußert gelten.Die vereinnahmten Veräußerungsgewinne wären damit aufgrund des geltenden Bestandschutzes für vor dem 01.01.2009 erworbene Wertpapiere – nach Ablauf der Spekulationsfrist – steuerfrei. Dies kann sich unter Umständen als nachteilig erweisen. Wer also beeinflussen will, ob die abgeltungssteuerpflichtigen oder die
abgeltungsteuerfreien Wertpapieren zuerst veräußert werden, sollte diese Bestände trennen.

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